Sitzung: 08.09.2010 Hauptausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die vorstehende Niederschrift, welche in Abdruck den Stadtratsmitgliedern zugeleitet wurde, wird gemäß Art. 54 Abs. 2 GO genehmigt.