Entsprechend der Empfehlung
fasst der Stadtrat folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Flächennutzungsplan der Stadt Burghausen mit integriertem Landschaftsplan mit dem Zweck der Nutzung als Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Grundstück Flst. Nr. 80, Gemarkung Raitenhaslach, im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan für diesem Geltungsbereich zu ändern und das Planungsverfahren hierfür durchzuführen. Die Erstellung eines Umweltberichtes kann entsprechend an ein Fachbüro beauftragt werden.