TOP Ö 3.1: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 98 für den Bereich Anton-Riemerschmid-Straße (östlich), Bahnlinie Tüßling-Burghausen (südlich), Hoppenbichlstraße (westlich), Piracher Straße (nördlich) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Dem Stadtrat wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 98 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt die Grobabstimmung durchzuführen.