Es wird folgender Beschluss gefasst:
Die Verwaltung
wird beauftragt, auf Basis der bisher vorliegenden Kostenschätzungen die
Vergabe der erforderlichen Planungs- und Bauleistungen vorzubereiten und die
noch ausstehenden Kostenbereiche einzuholen.
Auf Basis der Kostenschätzung werden bei der Regierung von Oberbayern die entsprechenden Förderanträge und der Antrag auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn gestellt.